Tagesgeld für Vereine

Welche Banken bieten Tagesgeldkonten für Vereine an?

Uns sind derzeit 3 Angebote bekannt:

Stadtsparkasse Burgdorf
Tagesgeld für Geschäftskunden und Vereine
0,5%

Skatbank-Tagesgeld Vereine
VR-Bank Altenburger Land
2,17 %

Degussa Bank
(Konditionen nicht bekannt)

Eingetragener Verein oder nicht eingetragener Verein?

Eingetragener Verein:

Das Konto wird auf den Namen des Vereins eröffnet.

Nicht eingetragener Verein:

Mit Satzung wird die Bank das Konto möglicherweise trotzdem auf den Namen des Vereins eröffnen. Gibt es keine Satzung, so kann eigentlich nur ein Vereinsmitglied privat ein Tagesgeldkonto eröffnen.

Vorteile von Tagesgeldkonten für Vereine:

Die Vorteile sind die Gleichen wie von Privatpersonen. Das Vereinsvermögen wächst durch die hohe Verzinsung. Gleichzeitig profitiert man vom Zinseszinseffekt. Man kann täglich über seine Einlage verfügen.

Was für Gebühren fallen an?

In der Regel fallen beim Tagesgeldkonto keinerlei Gebühren an. Zu prüfen sind natürlich ob beim Referenzkonto (dazugehöriges Girokonto) Gebühren anfallen.

Was für eine Einlagensicherung hat man?

Die gleiche Einlagensicherung wie bei Privatpersonen. Dies sind EU-weit 100.000 Euro je Anleger und Konto. Zudem sind viele Banken noch an freiwillige Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Diese sichern Einlagen in Millionenhöhe pro Kunde ab. Tagesgeld ist somit eine sehr sichere Geldanlage, auch für Vereine.

Wie eröffnet man ein Konto(Tagesgeldkonto) für einen Verein?

Als eingetragener Verein benötigt man seit dem 01.04.2023:

  • Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Transparenzregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)

Nicht eingetragener Verein:

  • Satzung
  • Protokoll / Mitgliederbeschluss über die aktuelle Satzung
  • aktuelles Wahlprotokoll

Darüber hinaus benötigt die Bank bei beiden Varianten die persönliche Legimitation von allen handelnden Vertretern (gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte) anhand des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung.
Bei der Skat-Bank ist dies z.B. Per Video-Legimitation möglich. Alternativ muss man die Filiale aufsuchen.

Privatkonto als Vereinskonto nutzen – geht das?

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, ein Privatkonto für Vereinszwecke zu nutzen. Das ist aber selten zu empfehlen. Es wird schwierig Vereinsfinanzen von privaten Finanzen des Kontoinhabers zu trennen. In der Regel führt dies dann zur Intransparenz und kann Verwirrung stiften. Zudem kann es zu rechtlichen Problemen, besonders bei Steuerfragen oder Haftung des Kontoinhabers kommen.

Viele Banken erwarten, dass ein Verein ein Vereinskonto hat oder haben sollte und bieten dies an. Die Verwendung eines Privatkontos für Vereinszwecke können sie ablehnen.

Ein Tagesgeldkonto hat hingegen keinerlei Zahlungsverkehr und „liegt so da“. Allerdings können relevante Einlagen auf dem Tagesgeldkonto vorhanden sein. Hat nur eine Person als Privatperson Zugriff, so ist Ärger vorprogrammiert, denn Tagesgeldkonten werden als Oder-Konten geführt, d.h. jeder Kontoinhaber kann ohne Zustimmung eines anderen agieren und auf die gesamte Einlage zugreifen.

Wer haftet wenn das Geld weg ist?

Eingetragener Verein:

Verein als juristische Person selbst. Ausnahme Vorstandsmitglieder bei bestimmten Voraussetzungen.

Nicht eingetragener Verein:

Mitglieder mit Privatvermögen.