Viele Banken und Sparkassen bieten die Möglichkeit an Konten gemeinschaftlich zu eröffnen. Ehepartner und Lebenspartner sind hier die üblichen Anleger. Aber auch Erbengemeinschaften kommen dafür infrage. Die meisten deutschen Banken mit Tagesgeldangebot bieten Gemeinschaftskonten an. Bei ausländischen Banken ist dies hingegen nicht die Regel.
Über das Gemeinschaftskonto beim Tagesgeld können alle Kontoinhaber einzeln (ODER-Konto) oder gemeinschaftlich (UND-Konto) verfügen. Beim Und-Konto bedarf es deshalb keines besonderen Vertrauensverhältnisses. Das Guthaben auf dem jeweiligen Gemeinschaftskonto steht beiden Partnern zur Hälfte zu.
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Unter einem Gemeinschaftskonto versteht man im Bankwesen ein Bankkonto, über das mindestens zwei gleichberechtigte Kontoinhaber verfügen dürfen.
Der Gegensatz zum Gemeinschaftskonto ist das Einzelkonto.
Freistellungsauftrag:
Als Ehepaar bzw. eingetragene Lebenspartner hat man einen Freibetrag von 2000 Euro. Der Sparerpauschbetrag beträgt entweder pro Person 1000 Euro pro Jahr. Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 2000 Euro auf einem Gemeinschaftskonto.
Unverheiratet:
Als Unverheiratetes Paar kann man keinen Freistellungsauftrag einreichen. Hier behält die Bank automatisch 25% Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Zinsgewinne ein.
Hier müssen die Zinserträge in der jährlichen Einkommensteuererklärung deklariert werden.
Arten von Gemeinschaftskonten:
Und-Konten:
Und-Konten sind durch gemeinsame Verfügungsbefugnis sämtlicher Kontoinhaber gekennzeichnet. Alle Kontoinhaber müssen eine für die Bank erkennbare einheitliche Verfügungsmacht ausüben.
Oder-Konten:
Verfügungsbefugt ist mithin jeder Kontoinhaber alleine, also ohne Mitwirkung der übrigen Kontoinhaber.
Eröffnung von einem Gemeinschaftskonto bei Tagesgeld:
Für die Eröffnung von Tagesgeldkonten als Gemeinschaftskonten hat so gut wie jede Tagesgeldbank ihre Online-Formulare.
Man druckt die Formulare aus und geht gemeinschaftlich zu einer Post-Filiale. Dort muss man sich mit seinem Personalausweis identifieren. Alternativ bieten viele Banken mittlerweile Video-Identifierung an.
Für die Eröffnungs eines gemeinschaftlichen Tagesgeldkonto braucht man ein Referenzkonto. (ein Referenzkonto ist ein Girokonto über das Ein und Auszahlungen auf das Tagesgeldkonto abgewickelt werden. Ein Tagesgeldkonto ist kein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Konto, sondern ein Anlagekonto)
Dieses Referenzkonto muss mindestens auf einen der beiden Partner zugelassen sein.
Manche Banken schreiben vor, dass auch das Referenzkonto gemeinschaftlich geführt werden muss.
Sonstiges zu Gemeinschaftskonten:
Bei Oder-Konten besteht wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses und der selbständigen Verfügungsbefugnis die Gefahr der Kontoplünderung, die insbesondere bei nicht mehr intakten Eheverhältnissen zu beachten ist.
Ist auf einem Gemeinschaftskonto ein Guthaben vorhanden, so steht dieses Guthaben im Zweifel jedem Ehegatten zur Hälfte zu.
Ca. 40% der Ehepaare verzichten auf ein Gemeinschaftskonto.
Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten
Bei Privatpersonen sind je Bank und Konto 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Bei verheirateten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro.
Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto auflösen:
Nur beide Kontoinhaber können das Tagesgeldkonto in einem gemeinsamen Vorgang auflösen bzw. in ein Einzelkonto umwandeln.